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   BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B   

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https://dejure.org/2018,24725
BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B (https://dejure.org/2018,24725)
BSG, Entscheidung vom 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B (https://dejure.org/2018,24725)
BSG, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - B 10 EG 16/17 B (https://dejure.org/2018,24725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Elterngeld wegen einer Verlustverrechnung; Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs für alle Einkunftsarten

  • rewis.io

    Elterngeld - Berechnung - selbstständige Tätigkeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Verrechnung mit Verlusten aus Photovoltaikanlage - Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs nur zwischen verschiedenen Einkunftsarten - Ungleichbehandlung - Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 880
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Mischeinkommen aus selbstständiger und

    Auszug aus BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B
    Den Ausschluss des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkunftsarten - sog vertikaler Verlustausgleich - (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 26 mwN) regelt nicht diese Vorschrift, sondern der von der Beschwerde nicht zitierte § 2 Abs. 1 S 2 BEEG.

    Die Beschwerde führt nichts dazu aus, ob diese gesetzgeberischen Gründe die von Art. 3 Abs. 1 GG geforderte hinreichende Rechtfertigung für eine - von ihr ohnehin nicht substantiiert dargelegte - Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem enthalten (vgl Senatsurteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R - BSGE 122, 102 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 3 RdNr 34 ff mwN).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B
    Nach dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt (vgl dazu zuletzt BVerfG Beschluss vom 6.6.2018 - 1 BvR 1375/14 ua - Juris RdNr 75 mwN), sollen dadurch einerseits bei der Einkommensermittlung vor der Geburt Verluste beispielsweise aus selbstständiger Arbeit nicht das Elterngeld reduzieren oder ausschließen, das für ein daneben erzieltes Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zusteht.
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R

    Elterngeld - Höhe - Erzielen von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B
    Sollte es der Beschwerde um eine ungleiche Behandlung von Eltern mit Mischeinkünften einerseits und Einkünften lediglich aus abhängiger Beschäftigung andererseits gehen, hätte sie dies klar zum Ausdruck bringen und sich hieran anschließend mit der Rechtsprechung des Senats befassen müssen, die davon ausgeht, dass die unterschiedliche Behandlung der Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit im BEEG den Besonderheiten dieser Einkommensarten geschuldet ist (vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris RdNr 22 ff mwN).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Auszug aus BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B
    Andererseits ist die Berücksichtigung von Verlusten einschließlich des Verlustausgleichs innerhalb derselben Einkunftsart möglich (Senatsurteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 30 RdNr 15 mwN).
  • BSG, 08.09.2016 - B 9 V 13/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Auszug aus BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B
    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe der jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des Grundgesetzes im Einzelnen dargelegt werden (Senatsbeschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19

    Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Durchschnittsberechnung -

    Ansonsten würde sich die Einbeziehung auch der Monate einer selbständigen Tätigkeit mit nur negativen Einkünften in die Durchschnittsberechnung der Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung letztlich als nicht statthafter vertikaler Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten darstellen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 06.11.2019, L 2 EG 6/19; BSG 12.07.2018, B 10 EG 16/17 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19

    Berechnung von Elterngeld für eine Rechtsanwältin; Basiselterngeld und Elterngeld

    Die von dem Beklagten bezogen auf den Zeitraum des Bezuges von Elterngeld Plus vorgenommene Saldierung der positiven Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit mit ihren negativen Einkünften aus selbständiger Arbeit beinhaltete einen im Elterngeldrecht nach den gesetzlichen Vorgaben nicht statthaften sog. vertikalen Verlustausgleich (BSG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - B 10 EG 16/17 B -, juris; vgl. auch zu dem im Elterngeldrecht - nur - innerhalb derselben Einkunftsart statthaften sog. horizontalen Verlustausgleich BSG, Urteil vom 04. September 2013 - B 10 EG 18/12 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 23, Rn. 37).
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